Förderungen
Pflegegeld
Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Es sind sieben
Stufen vorgesehen. Erforderlich ist ein Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden
pro Monat. Die Anzahl der Stunden des monatlichen Pflegebedarfs wird im
Rahmen einer Begutachtung durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine
Pflegefachkraft festgelegt.
Pflegebedarf
Pflegestufe
Betrag in Euro monatlich (netto)
in Stunden pro Monat
Mehr als 65 Stunden
1
192,00 Euro
Mehr als 95 Stunden
2
354,00 Euro
Mehr als 120 Stunden
3
551,60 Euro
Mehr als 160 Stunden
4
827,10 Euro
Mehr als 180 Stunden,
5
1.123,50 Euro
wenn ein außergewöhnlicher
Pflegeaufwand erforderlich ist
Mehr als 180 Stunden,
6
1.568,90 Euro
wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und
diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder
die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der
Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder
Fremdgefährdung gegeben ist
Mehr als 180 Stunden,
7
2.061,80 Euro
wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller
Umsetzung möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt
Förderung der 24-Stunden Betreuung
Wenn die betreuungsbedürftige Person rund um die Uhr betreut werden muss,
Pflegegeld nach inländischen Rechtsvorschriften ab Stufe 3 bezieht und das
monatliche Nettoeinkommen 2.500 Euro nicht übersteigt, hat sie – bei Vorliegen
der weiteren Voraussetzungen – Anspruch auf eine Förderung.
Die Einkommensgrenze von 2.500 Euro erhöht sich für jede
unterhaltsberechtigte Angehörige/jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen
um 400 Euro, für jede behinderte unterhaltsberechtigte Angehörige/jeden
behinderten unterhaltsberechtigten Angehörigen um 600 Euro. Nicht zum
Einkommen zählen u.a. Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe,
Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfe. Das Vermögen der
betreuungsbedürftigen Person bleibt dabei seit 1. November 2008
unberücksichtigt.
Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss seit 1. Jänner 2009
nachgewiesen werden, dass die Betreuungskraft über eine theoretische
Ausbildung verfügt, die im Wesentlichen jener einer Heimhelferin/eines
Heimhelfers entspricht, oder seit mindestens sechs Monaten die Betreuung der
pflegebedürftigen Person sachgerecht durchgeführt hat (im Sinne des
Hausbetreuungsgesetzes oder gemäß § 159 Gewerbeordnung) oder bestimmte
pflegerische und/oder ärztliche Tätigkeiten nach Anordnung, Unterweisung und
unter der Kontrolle einer diplomierten Pflegekraft bzw. einer Ärztin/eines Arztes
ausübt (Befugnis gemäß § 3b oder § 15 Abs 7 des Gesundheits- und
Krankenpflegegesetzes oder gemäß § 50b des Ärztegesetzes).
Förderhöhe:
Selbstständige Betreuungskräfte:
400 Euro pro Monat und Betreuungskraft
Maximal 800 Euro pro Monat (dies entspricht zwei Betreuungskräften)
Die maximale Förderhöhe pro Jahr beträgt somit bei zwei selbstständigen
Betreuungskräften 6.600 Euro.
Kosten 24-Stunden-Betreuung
Bei 1 Person im Haushalt:
PFLEGESTUFE 3
€ 2.368,- Personalkosten (Bei 30 Arbeitstagen)
Personalkosten € 60,- / Tag
Sozialversicherung € 360,-
Transport € 200,-
Gewerbeschein aliquot € 8,-
Organisationskosten
€ 490,- Pauschal (Einmalig) inkl. 20% MWST.
Servicekosten pro Monat
€ 140,- inkl. 20% MWST.
Somit Gesamtkosten
€ 2.508,-
Förderung Pflegegeld
€ 551,60
Förderung 24-Stunden-Förderung
€ 800,-
Ihre Effektiven Kosten
€ 1.156,40
PFLEGESTUFE 4
€ 2.518,- Personalkosten (Bei 30 Arbeitstagen)
Personalkosten € 65,- / Tag
Sozialversicherung € 360,-
Transport € 200,-
Gewerbeschein aliquot € 8,-
Organisationskosten
€ 520,- Pauschal (Einmalig) inkl. 20% MWST.
Servicekosten pro Monat
€ 150,- inkl. 20% MWST.
Somit Gesamtkosten
€ 2.668,-
Förderung Pflegegeld
€ 827,10
Förderung 24-Stunden-Förderung € 800,-
Ihre Effektiven Kosten
€ 1.040,90
PFLEGESTUFE 5
€ 2.668,-Personalkosten (Bei 30 Arbeitstagen)
Personalkosten € 70,- / Tag
Sozialversicherung € 360,-
Transport € 200,-
Gewerbeschein aliquot € 8,-
Organisationskosten
€ 550,- Pauschal (Einmalig) inkl. 20% MWST.
Servicekosten pro Monat
€ 160,- inkl. 20% MWST.
Somit Gesamtkosten
€ 2.828,-
Förderung Pflegegeld
€ 1.123,50
Förderung 24-Stunden-Förderung € 800,-
Ihre Effektiven Kosten
€ 904,50
PFLEGESTUFE 6
€ 2.818,- Personalkosten (Bei 30 Arbeitstagen)
Personalkosten € 75,- / Tag
Sozialversicherung € 360,-
Transport € 200,-
Gewerbeschein aliquot € 8,-
Organisationskosten
€ 580,- Pauschal (Einmalig) inkl. 20% MWST.
Servicekosten
€ 170,- inkl. 20% MWST.
Somit Gesamtkosten
€ 2.988,-
Förderung Pflegegeld
€ 1.568,90
Förderung 24-Stunden-Förderung € 800,-
Ihre Effektiven Kosten
€ 619,10
PFLEGESTUFE 7
€ 2.968,- Personalkosten (Bei 30 Arbeitstagen)
Personalkosten € 80,- / Tag
Sozialversicherung € 360,-
Transport € 200,-
Gewerbeschein aliquot € 8,-
Organisationskosten
€ 600,- Pauschal (Einmalig) inkl. 20% MWST.
Servicekosten pro Monat
€ 180,- inkl. 20% MWST.
Somit Gesamtkosten
€ 3.148,-
Förderung Pflegegeld
€ 2.061,80
Förderung 24-Stunden-Förderung € 800,-
Ihre Effektiven Kosten
€ 286,20
Preise für 2 zu betreuende Personen auf Anfrage!
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Foto: Pixelio
PFLEGEDIENST STEIERMARK
24-Stunden Betreuung
Tel.:
03862-21948-117
Fax:
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